Kaum ein anderes Datum verändert das Leben so sehr wie der 18. Geburtstag. Er bezeichnet den Moment, in dem man endlich offiziell erwachsen ist und vieles darf was vorher verboten war. Mit einer Menge neuer Rechte kommen jedoch auch genau so viele neue Pflichten auf einen zu.
Daß die Volljährigkeit mit dem 18. Geburtstag eintritt, ist aber keineswegs schon immer so gewesen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt dieses Alter erst seit dem Jahr 1975 in der ehemaligen DDR seit 1950. Die Alterregelung hinsichlich der Volljährigkeit ist in §2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.Vorher erreichte man die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren. Die magische Grenze 21 Jahre ist immer noch in einer großen Zahl von Ländern gültig, unter anderem auch in einigen Staaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Daß die Volljährigkeit, oder auch Majorennität, früher einsetzt, ist äußerst selten.
Eines der wenigen Länder, in denen dies der Fall ist, ist Nepal, wo man mit 16 Jahren bereits volljährig ist. Aber was bedeutet es, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Einer der eher positiven Effekte ist, daß man damit das sogenannte passive Wahlrecht erhält. Das aktive Wahlrecht erlangt man automatisch mit seinem 18. Geburtstag, unabhängig davon, ob man zu diesem Zeitpunkt als volljährig gilt oder nicht. Aktives Wahlrecht und Volljährigkeit sind also nicht aneinander gekoppelt. Passives Wahlrecht bedeutet, daß man theoretisch in ein politisches Amt, egal ob kommunal oder auf Bundesebene, gewählt werden kann. Dies gilt jedoch mit Ausnahme der Ämter als Bundeskanzler oder Bundespräsident, bei denen der Gesetzgeber höhere Altersgrenzen beschlossen hat.
Desweiteren erwirbt man an seinem 18. Geburtstag das Recht ohne Zustimmung eines Sorgeberechtigten oder eines Familiengerichts zu heiraten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht zwar vor, daß Personen ab 16 Jahren bereits heiraten dürfen, jedoch bedarf es in diesem Falle der vorherigen Erlaubnis der vorweg genannten Institutionen und ist daher eher die Ausnahme. Das Erreichen der Volljährigkeit hat natürlich auch Auswirkungen auf die Strafmündigkeit. Generell sind 18 bis 21-jährige strafrechtlich als Erwachsene zu behandeln, jedoch besteht die Möglichkeit, in dem Fall daß eine noch nicht ausreichende menschliche und sittliche Reife von kompetenten Spezialisten attestiert wird, bis zum Alter von 21 Jahren weiterhin das Jungendstrafrecht anzuwenden.
Diese Praxis ist jedoch aufgrund jüngster Vorfälle in die Diskussion geraten, so daß einige Rechtsexperten dazu neigen, diese Regelung abschaffen zu wollen. Mit dem 18.Geburtstag setzt die volle Geschäftsfähigkeit ein. Vorher war es nur möglich, Geschäfte zu tätigen, die von einseitigem Nutzen waren. So ist es beispielsweise für einen 16-jährigen Auszubildenden nicht möglich, einen Mietvertrag abzuschließen. Mit dieser neuen Befähigung geht natürlich auch die Verantwortung für das eigene Handeln einher. Dies bedeutet beispielsweise, daß falls man den geschlossenen Vertrag nicht erfüllt, die rechlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen sind. Dies gilt beispielsweise im Falle unbezahlter Rechnungen, die nun voll einklagbar werden.
Also ist ab dem 18. Geburtstag Vorsicht geboten bei allen Dingen, die ab jetzt nicht mehr verboten sind; die Konsequenzen müssen in jedem Fall getragen werden und können weh tun. Ein besonderer Grund zum Feiern ist dieses Jubiläum allemal.



